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DMSO / Artemisia annua (50 ml) - Kasimir & Lieselotte

Produktinformationen "DMSO / Artemisia annua (50 ml) - Kasimir & Lieselotte"

DMSO Artemisia annua Tinktur 

Nicht für die innere Einnahme zugelassen

Diese besondere Tinktur kombiniert DMSO (Dimethylsulfoxid) mit Auszügen des Einjährigen Beifußes (Artemisia annua). DMSO zeichnet sich durch seine besonderen Lösungseigenschaften aus und kann sowohl wasser- als auch fettlösliche Pflanzenbestandteile effektiv aufnehmen. Dadurch eignet es sich hervorragend zur Herstellung hochwertiger Pflanzenauszüge.

Artemisia annua – Einjährige Beifußpflanze

Der Einjährige Beifuß (Artemisia annua) gehört zur Familie der Korbblütler und wird seit Jahrhunderten geschätzt. Die aromatische Pflanze kann eine Höhe von bis zu 150 cm erreichen und ist für ihren charakteristischen Duft bekannt. Ursprünglich in den sommerwarmen Regionen Eurasiens beheimatet, findet sie sich heute auch in verschiedenen Teilen Europas.

Tradition und Pflanzenwissen

Pflanzen begleiten die Menschheit seit Jahrtausenden. Das Wissen über ihre Eigenschaften wurde über Generationen hinweg weitergegeben und gehört zu den wertvollen Schätzen traditioneller Naturkunde. Mit dieser Tinktur wird die Verbindung von traditionellem Pflanzenwissen und moderner Herstellungstechnologie vereint.

Zutaten:

DMSO (Dimethylsulfoxid) 99,9 %, Artemisia annua*
* aus Eigenanbau

Lagerung:

Bei niedrigen Temperaturen (< 18°C) kristallisiert DMSO aus. Bei höheren Temperaturen lässt es sich wieder verflüssigen. Erwärmen Sie es auf über 20 bis 22 Grad Celsius. Nicht in der Mikrowelle erwärmen.
Ausserhalb der Reichweite von Kindern lagern. 

Inhalt:

50 ml

Hinweise:

Nicht für die innere Anwendung zugelassen.

Artemisia annua gilt laut der im Januar 2018 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel.

Neuartige Lebensmittel sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Solche Lebensmittel dürfen nur als Lebensmittel vertrieben werden, wenn ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 vorliegt.

Da dies nicht der Fall ist, ist Artemisia annua nicht als Lebensmittel in der EU zugelassen.


Copyright Bild und Text: Kasimir und Liselotte

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