Produkte filtern
Presslinge
Durchschnittliche Bewertung von 4.57 von 5 Sternen
Verkauf nur als Rohstoff* Dieser pflanzliche Rohstoff stammt von einem Kräuterhof im Allgäu. Die Artemisia-annua-Pflanzen werden dort in der hofeigenen Gärtnerei auf rund 800 Metern Höhe angebaut. Für die Herstellung des Pulvers werden ausschließlich die Blätter des Einjährigen Beifußes verwendet, ohne Stängel oder gröbere Pflanzenteile. Der Kräuterhof legt besonderen Wert auf eine schonende, überwiegend handwerkliche Verarbeitung. Dadurch bleiben die natürlichen Eigenschaften der Pflanze bestmöglich erhalten. Anschließend werden die hochwertigen Blätter zu Pulver verarbeitet und in Deutschland zu Presslingen gepresst. Details Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) ist eine Pflanzenart der Gattung Artemisia innerhalb der Familie der Korbblütler (Asteraceae). Die einjährige Pflanze erreicht eine Höhe von etwa 50 bis 150 cm und zeichnet sich durch ihren aromatischen Duft aus, der auf die enthaltenen ätherischen Öle zurückzuführen ist. Zur gleichen Pflanzengattung gehören unter anderem auch der Gewöhnliche Beifuß (Artemisia vulgaris), Wermut und Absinth. Zutaten 100 % Artemisia-annua-Blattpulver Ohne Trennmittel Ohne weitere Zusatzstoffe Inhalt 150 Presslinge 250 mg je Pressling Lagerung und Sicherheitshinweise Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Trocken und kühl lagern. Nicht zur inneren Einnahme bestimmt. Rechtlicher Hinweis Artemisia annua gilt gemäß der EU-Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Für das Inverkehrbringen als Lebensmittel ist eine entsprechende Zulassung nach den geltenden rechtlichen Vorgaben erforderlich. Artemisia annua ist derzeit nicht als Lebensmittel in der Europäischen Union zugelassen. Copyright Bild und Text: Moringa Deutschland / Vital Engel
Inhalt: 0.0375 Kilogramm (797,33 € / 1 Kilogramm)
Durchschnittliche Bewertung von 4.83 von 5 Sternen
Das für unsere Presslinge verwendete Artemisia-Annua-Blattpulver (Einjähriger Beifuß) besteht ausschließlich aus den Blättern der Pflanze, ohne Stiele und Stängel. Die Rohware stammt aus Deutschland und wird in hochwertiger Qualität verarbeitet. Die Blätter werden bei Temperaturen unter 40 °C schonend getrocknet, indem dem Trocknungsraum die Luftfeuchtigkeit entzogen wird. Durch dieses Verfahren bleiben die natürlichen Pflanzeninhaltsstoffe sowie die charakteristische Farbe bestmöglich erhalten. Anschließend werden die Blätter zu Pulver verarbeitet und in Deutschland zu Presslingen gepresst. Details Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) ist eine Pflanzenart aus der Gattung Artemisia innerhalb der Familie der Korbblütler (Asteraceae). Die einjährige Pflanze erreicht eine Höhe von etwa 50 bis 150 cm und zeichnet sich durch ihren aromatischen Duft aus, der auf die enthaltenen ätherischen Öle zurückzuführen ist. Zur gleichen Pflanzengattung gehören unter anderem auch der Gewöhnliche Beifuß (Artemisia vulgaris), Wermut und Absinth. Zutaten 100 % Artemisia-annua-Blattpulver Ohne Trennmittel Ohne weitere Zusatzstoffe Menge / Inhalt 300 Presslinge 250 mg je Pressling Lagerung und Sicherheitshinweise Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Trocken und kühl lagern. Nicht zur inneren Einnahme bestimmt. Rechtlicher Hinweis Artemisia annua gilt gemäß der EU-Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Für das Inverkehrbringen als Lebensmittel ist eine entsprechende Zulassung nach den geltenden rechtlichen Vorgaben erforderlich. Artemisia annua ist derzeit nicht als Lebensmittel in der Europäischen Union zugelassen. Copyright Bild und Text: Moringa Deutschland / Vital Engel
Inhalt: 0.075 Kilogramm (878,67 € / 1 Kilogramm)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Verkauf nur als Rohstoff* Für diese Presslinge wird hochwertiges Artemisia-annua-Blattpulver (Einjähriger Beifuß) aus Deutschland verwendet. Verarbeitet werden ausschließlich die Blätter, ohne Stiele und Stängel. Die Blätter werden bei Temperaturen unter 40 °C schonend getrocknet. Dabei wird dem Trocknungsraum die Luftfeuchtigkeit entzogen, um die natürlichen Eigenschaften sowie die Farbe der Pflanze bestmöglich zu erhalten. Anschließend werden die Blätter zu feinem Pulver verarbeitet und in Deutschland zu Presslingen gepresst. Details Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) ist eine Pflanzenart der Gattung Artemisia aus der Familie der Korbblütler (Asteraceae). Die einjährige Pflanze erreicht eine Höhe von etwa 50 bis 150 Zentimetern und zeichnet sich durch ihren aromatischen Duft aus, der auf die enthaltenen ätherischen Öle zurückzuführen ist. Zur gleichen Pflanzengattung gehören unter anderem auch der Gewöhnliche Beifuß (Artemisia vulgaris), Wermut und Absinth. Zutaten Artemisia annua Blattpulver Ohne Trennmittel Ohne weitere Zusatzstoffe Produktinformationen Inhalt 150 Presslinge à 250 mg Wichtige Hinweise Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Kühl und trocken lagern. Nicht zur inneren Einnahme bestimmt. Rechtlicher Hinweis: Artemisia annua gilt gemäß der EU-Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Ein Vertrieb als Lebensmittel ist nur nach erfolgreichem Genehmigungsverfahren gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 zulässig. Artemisia annua ist derzeit nicht als Lebensmittel in der Europäischen Union zugelassen. Copyright Bild und Text: Moringa Deutschland / Vital Engel
Inhalt: 0.0375 Kilogramm (984,00 € / 1 Kilogramm)
Weitere Hinweise zu Artemisia annua Presslinge
Artemisia annua gilt laut der im Januar 2018 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel.
Neuartige Lebensmittel sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Solche Lebensmittel dürfen nur als Lebensmittel vertrieben werden, wenn ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 vorliegt.
Da dies nicht der Fall ist, ist Artemisia annua nicht als Lebensmittel in der EU zugelassen.