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Feinschnitt
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Verkauf ausschließlich als Rohstoff* Natürlicher Feinschnitt aus Einjährigem Beifuß (Artemisia annua) in hochwertiger Qualität. Das Produkt wird für Vital Engel von einer kleinen Kräutermanufaktur hergestellt, die den gesamten Prozess von der Aussaat über die Kultivierung und Ernte bis hin zum fertigen Produkt begleitet. Dabei stehen handwerkliche Sorgfalt, Erfahrung und hohe Qualitätsstandards im Mittelpunkt. Details Der Einjährige Beifuß (Artemisia annua) ist eine einjährige Pflanze aus der Familie der Korbblütler (Asteraceae). Die krautige Pflanze kann eine Höhe von bis zu 150 cm erreichen und bildet zahlreiche kleine gelbe Blütenstände aus. Aufgrund ihres aromatischen Duftes ist sie leicht zu erkennen und kommt in sommerwarmen Regionen Eurasiens vor. In Deutschland ist sie insbesondere entlang der Elbe anzutreffen. Seit Jahrtausenden nutzen Menschen Pflanzen und Kräuter in unterschiedlichsten kulturellen Zusammenhängen. Das Wissen über deren Eigenschaften wurde über Generationen hinweg weitergegeben und gepflegt. Zutaten Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) 100 % rein Ohne Zusatzstoffe In Rohkostqualität Menge / Inhalt 100 g Feinschnitt Herkunft Frankreich Wichtige Hinweise Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Kühl und trocken lagern. Nicht zur inneren Einnahme bestimmt. * Artemisia annua gilt gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (Novel Food) als neuartiges Lebensmittel. Da derzeit keine entsprechende Zulassung für den Vertrieb als Lebensmittel vorliegt, darf Artemisia annua in der Europäischen Union nicht als Lebensmittel vermarktet werden. Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr innerhalb der Europäischen Union verwendet wurden. Für deren Inverkehrbringen als Lebensmittel ist eine entsprechende Zulassung erforderlich. Copyright Bild und Text: Vital Engel
Inhalt: 0.1 Kilogramm (349,50 € / 1 Kilogramm)
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Nicht für die innere Einnahme zugelassen* Die Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) wird in Frankreich angebaut und in Deutschland abgefüllt. Die Pflanzen werden ohne den Einsatz von Chemikalien oder Zusatzstoffen kultiviert. Die Blätter werden sorgfältig handverlesen und unmittelbar nach der Ernte in einem besonders schonenden Verfahren getrocknet. Handverlesene Artemisia-annua-Blätter Schonend getrocknet Ohne Zusatzstoffe Anbau in Frankreich Abgefüllt in Deutschland Zur Verwendung als Räucherware Anwendung: Zur Verwendung als Räucherware. Nicht für die innere Einnahme zugelassen. Zutaten: Einjähriger Beifuß (Artemisia annua), geschnitten. Inhalt: 100 g Herkunft: Angebaut in Frankreich. Abgefüllt in Deutschland. Wichtiger rechtlicher Hinweis: Artemisia annua gilt gemäß der seit Januar 2018 geltenden EU-Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Solche Produkte dürfen nur dann als Lebensmittel vermarktet werden, wenn eine entsprechende Zulassung gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 vorliegt. Für Artemisia annua liegt eine solche Zulassung derzeit nicht vor. Artemisia annua ist daher in der Europäischen Union nicht als Lebensmittel zugelassen. Copyright Bild und Text: Kasimir und Lieselotte
Inhalt: 0.1 Kilogramm (349,50 € / 1 Kilogramm)
Weitere Hinweise zu Artemisia annua Feinschnitt
Artemisia annua gilt laut der im Januar 2018 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel.
Neuartige Lebensmittel sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Solche Lebensmittel dürfen nur als Lebensmittel vertrieben werden, wenn ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 vorliegt.
Da dies nicht der Fall ist, ist Artemisia annua nicht als Lebensmittel in der EU zugelassen.