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Produktinformationen "Artemisia annua Pulver (50 g) - Kasimir & Lieselotte"
Verkauf nur als Räucherwerk*
Das Artemisia-annua-Pulver von Kasimir & Lieselotte besteht aus fein vermahlenen Blättern des Einjährigen Beifußes (Artemisia annua). Die Pflanzen stammen aus eigenem bio-zertifiziertem Anbau in Frankreich und werden sorgfältig verarbeitet.
- Fein gemahlene Blätter von Artemisia annua
- Aus bio-zertifiziertem Eigenanbau in Frankreich
- Zur Verwendung als Räucherwerk
- Ohne Zusätze
Anwendung:
Artemisia-annua-Pulver zur Verwendung als Räucherware. Nicht für die innere Einnahme bestimmt.
Bestandteile:
Gemahlene Blätter des Einjährigen Beifußes (Artemisia annua).
Herkunft:
Angebaut in Frankreich. Hergestellt in Deutschland.
Lagerung:
Gut verschlossen, kühl, trocken und lichtgeschützt lagern. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Artemisia annua gilt gemäß der seit Januar 2018 geltenden EU-Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel (Novel Food).
Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Solche Produkte dürfen nur dann als Lebensmittel vermarktet werden, wenn eine entsprechende Zulassung gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 vorliegt.
Für Artemisia annua liegt eine solche Zulassung derzeit nicht vor. Artemisia annua ist daher in der Europäischen Union nicht als Lebensmittel zugelassen.
Copyright Bild und Text: Kasimir & Lieselotte
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