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Artemisia annua Pflanzenauszug - (100 ml/35% vol.) - Kasimir & Lieselotte

Produktinformationen "Artemisia annua Pflanzenauszug - (100 ml/35% vol.) - Kasimir & Lieselotte"

Verkauf als Raumaroma / Nicht für die innere Anwendung zugelassen*

Der Artemisia-annua-Pflanzenauszug von Kasimir & Lieselotte wird aus frischen Blättern der Artemisia annua hergestellt. Die Pflanzen werden direkt nach der Ernte in Extraktionsflüssigkeit eingelegt (Ansatz 1:3). Während der mindestens vierwöchigen Reifezeit wird der Auszug regelmäßig von Hand aufgeschüttelt.

  • Hergestellt aus frischen Artemisia-annua-Blättern
  • Ansatzverhältnis 1:3
  • Mindestens 4 Wochen Reifezeit
  • Mit 35 % vol. Alkohol
  • Aus Eigenanbau
  • Zur Verwendung als Raumaroma

Anwendung:
Nicht für die innere Anwendung zugelassen. Zur Verwendung als Raumaroma. Für Duftstäbchen die gewünschte Anzahl der Stäbchen in die geöffnete Flasche stellen und die Duftintensität über die Anzahl der verwendeten Stäbchen regulieren. Für die Anwendung in einer Duftlampe etwas destilliertes Wasser einfüllen und einige Tropfen des Pflanzenauszugs hinzugeben. Die Anzahl der Tropfen bestimmt die Intensität des Duftes.

Inhaltsstoffe:
Reinstwasser, Bio-Alkohol (96 % vol.), Artemisia-annua-Blätter*.

*Aus Eigenanbau von Kasimir & Lieselotte.

Herkunft:
Angebaut und hergestellt in Frankreich. Abgefüllt in Deutschland.

Inhalt:
100 ml

Hinweise:
Gut verschlossen, kühl, trocken und lichtgeschützt lagern. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Nicht für die innere Anwendung bestimmt.

Wichtiger rechtlicher Hinweis:

Artemisia annua gilt gemäß der seit Januar 2018 geltenden EU-Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel (Novel Food).

Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Solche Produkte dürfen nur dann als Lebensmittel vermarktet werden, wenn eine entsprechende Zulassung gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 vorliegt.

Für Artemisia annua liegt eine solche Zulassung derzeit nicht vor. Artemisia annua ist daher in der Europäischen Union nicht als Lebensmittel zugelassen.

Copyright Bild und Text: Kasimir und Lieselotte

3 von 3 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen


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3 Bewertungen

10. Februar 2024 19:03

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

Kundenbewertung

Produkt wird alternativmedizin. genutzt,
danke für die sehr schnelle u. zuverlässige Lieferung. Werde Sie gerne weiterempfehlen.

26. Mai 2023 16:02

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

Kundenbewertung

Ich kenne die Anwendungsgebiete von Artemisia aus dem Codex Humanus. Ich habe seit der Kindheit einen Impfschaden am Herz (AV Block 3. Grades). Artemisia stärkt mein Mikrobiom und ich fühle mich viel fitter und leistungsfähiger. Außerdem unterstütze ich lieber ein innovatives Kleinunternehmen, welches an der Gesundung der Menschen interessiert ist, als das ich die Pharma-Mafia des Herrn Kill Bates noch reicher, einflussreicher und Tod bringender werden lasse

25. April 2021 18:57

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

Kundenbewertung

ARTEMISIA ANNUA TINKTUR von K&L, 100 ml Lösung leicht alkoholisch (aus der Apotheke ist stark alkoholisch) angenehm im Geschmack. Obwohl nur zum Badezusatz zugelassen ist, kann man sie auch innerlich verwenden. Schnelle Wirkung. Nach wenige Tage fühlte ich mich stärker und vor allem den Schlafbedarf hat sich um 2 Stunden reduziert. Preis -Leistungsverhältnis sehr gut. Gutes Service und freundliche und hilfsbereite Ansprechpartner.